Legal
Terms of Service - for Creators
Diese sind die AGBs für CreatorInnen. Um die AGBs für Unternehmen zu lesen, klicken Sie bitte hier.
Präambel
Die Nutzung der von der Creators ClubUG angebotenen Plattform Creators Club durch Creator erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen dieser Vereinbarung („AGB“ oder „Vertrag“) zwischen Ihnen und der
CREATORS CLUB UG
Dircksenstraße 50, 10178 Berlin
E-Mail: hello@creatorsclub.com
Berlin-Charlottenburg Registernummer: HRB 243160 B
Geschäftsführer: Herbert Hellemann
Um die Plattform Creators Club als CreatorIn in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich mit den AGBs in der vorliegenden Form einverstanden erklären. Allgemeine Geschäftsbedingungen von CreatorInnen werden nicht Teil des Vertrags oder vereinbart, sofern Creators Club UG diese nicht ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert hat.
§ 1 Allgemeines, Definition
1) Creators Club bzw. Plattform bezeichnet die von der Creators Club UG unter www.creatorsclub.world bereitgestellte Online-Plattform Creators Club. Creators Club bezeichnet auch die Creators Club UG als Anbieterin der Plattform. Die Plattform Creators Club ermöglicht es den Creatoren an Aufträgen, im Weiteren als Tasks definiert, für verschiedene Unternehmen und Werbende teilzunehmen, in deren Rahmen sie Branded Content erstellen und diesen den Unternehmen bzw. Werbenden zur Verfügung stellen. Creators Club ist in keiner Weise verpflichtet, über die Plattform Tasks in einer bestimmten Quantität oder Qualität für Creator verfügbar zu machen.
2) Creator bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Plattform zu den Bedingungen dieser AGB nutzt. Diese Bezeichnung schließt sowohl Creator als auch Creatorinnen mit ein. Der Creator beabsichtigt, im Rahmen von Tasks oder Kampagnen Branded Content zu erstellen, welcher den Unternehmen und Werbenden sowie der Plattform Creators Club, unter Abtritt der Bild- und Nutzungsrechte, zur Veröffentlichung und Verwendung zur Verfügung stellen.
3) Werbender bezeichnet ein Unternehmen (z.B. den Anbieter einer App oder eine für diesen Anbieter tätige Werbeagentur), das zur Bewerbung eines Produkts (z.B. einer App) Branded Content erstellen lassen möchte.
4) Task bezeichnet jeden einzelnen, auf der Plattform veröffentlichten Auftrag bzw. Angebot auf die sich ein Creator, unter den angegebenen Task-Richtlinien und Briefing bewerben und von dem entsprechenden Unternehmen, angenommen werden kann.
5) Task-Richtlinien bezeichnet Bedingungen, Angaben, Anweisungen und weitere Anleitungen, die für die Durchführung der Erstellung des Branded Contents gelten. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Task ist stets, dass der Creator die geltenden Task-Richtlinien & das Briefing akzeptiert und einhält.
6) Branded Content bzw. Content bezeichnet die erstellten Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Sounds etc., die ein Creator erstellt. Diesen Content stellt der Creator den Unternehmen unter Abtritt der eigenen Bild- und Nutzungsrechte zur Verfügung.
§ 2 Registrierung und Vertragsschluss
1) Die Inanspruchnahme der Plattform setzt voraus, dass Creator mit dem Creators Club einen Vertrag über die Nutzung abschließt. Dieser Vertrag kommt durch die erfolgreiche Registrierung auf der Plattform zustande. Mit der Registrierung erkennt Creator die Geltung dieser AGB an.
2) Die Registrierung für die Plattform ist kostenfrei möglich.
3) Die Registrierung erfolgt durch das Anlegen eines Nutzerkontos. Der Creator füllt hierzu die entsprechende Eingabemaske auf der Website aus. Alle Felder des Anmeldeformulars, die mit „erforderlich“ gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden. In jedem Fall ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn der Creator eine E-Mail von Creators Club zur Verifikation seiner E-Mail-Adresse und seines Creator Nutzerkontos erhalten hat.
4) Ein Anspruch des Creators auf Registrierung und Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
5) Der Creator sichert zu, dass alle von ihm, beim Anlegen des Nutzerkontos, angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
6) Pro Person kann nur ein Creator Nutzerkonto angelegt bzw. ein Nutzungsvertrag mit Creators Club abgeschlossen werden.
7) Der Creator hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Nutzerkonto ausschließlich von ihm genutzt werden kann und wird zu diesem Zweck die entsprechenden Vorkehrungen zur Geheimhaltung seiner Login-Daten treffen und die Login-Daten nicht an Dritte weitergeben. Der Creator ist dazu verpflichtet, Creators Club unverzüglich darüber zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass seine Login-Daten nicht autorisiert verwendet werden bzw. eine solche Verwendung durch eine unberechtigte Erlangung der Login-Daten möglich ist.
8) Natürliche Personen sind zum Abschluss eines Vertrags mit Creators Club nur dann berechtigt, wenn sie
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährige) oder
- zwar nicht das 18. Lebensjahr aber das 7. Lebensjahr vollendet haben (beschränkt geschäftsfähige Minderjährige) und ihnen nachweislich die wirksame Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erteilt wurde.
- Das Alter des Creators wird im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragt und ist wahrheitsgemäß anzugeben. Creators Club wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen unternehmen, um sich bei beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen zu vergewissern, dass der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung zum Vertrag, einschließlich der Teilnahme an den Tasks und Kampagnen, erteilt hat. Gesetzlicher Vertreter des beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen sind in den meisten Fällen beide Eltern, so dass auch beide Eltern ihre Zustimmung zu erteilen haben.
- Der Creator wird darüber hinaus gegenüber Creators Club auf Anfrage Nachweise für sein Alter und – im Falle nur beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger – die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter erbringen. Creators Club behält sich das Recht vor, das Nutzerkonto des Creators zu sperren bis der Nachweis erbracht ist.
- Der Creator stellt sicher, dass er durch seinen Gebrauch des Nutzerkontos keine Malware (z.B. Viren, Trojaner etc.) oder sonstige Programmierungen, die die IT-Systeme von Creators Club oder Werbenden schädigen können, verbreitet und trifft hierfür alle erforderlichen Schutzmaßnahmen (Anti-Virus-Scanner etc.).
§ 3 Validierung des Nutzerkontos
1) Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Tasks ist es, dass der Creator sein Nutzerkonto zuvor einmalig von Creators Club validieren lässt. Im Rahmen der Validierung überprüft Creators Club,, ob der Creator die erforderlichen Qualitäts- und Sicherheits-Anforderungen erfüllt, um an Tasks teilzunehmen. Im Rahmen der Validierung hat der Creator
- durch die Übermittlung der betreffenden URL-Links eine gewisse Qualtität seines Foto und / oder Video Contents nachzuweisen und
- ein aktuelles Profilbild zur Erstellung eines Nutzerkontos hochzuladen
- Portfolio Bilder oder eine beispielhafte Kampagnen-Durchführung (Bild, Überschrift, Beschreibung) hochzuladen.
2) Die Entscheidung über die Validierung des Nutzerkontos trifft Creators Club im alleinigen aber billig auszuübenden Ermessen, um den Werbenden und Unternehmen Qualität und Sicherheit im Hinblick auf die Tasks gewährleisten zu können. Der Creator hat in keinem Fall einen Anspruch darauf, dass sein Nutzerkonto validiert wird.
§ 4 Task und Kampagnendurchführung; Bildrechte und Nutzungsrechte für erstellten Content; Garantien;
1) Die jeweils aktuellen Tasks auf die sich der Creator bewerben kann, werden ihm auf der Plattform angezeigt oder per Email mitgeteilt.
2) Der Creator verpflichtet sich, seine Content Creation-Leistungen im Rahmen von Tasks nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und den jeweiligen Task-Richtlinien durchzuführen.
3) Für den Fall, dass es dem Creator nicht möglich ist, bei der Durchführung eines Tasks diesen Vertrag und/oder die Task-Richtlinien einzuhalten, hat er die Durchführung des Task oder der Kampagne sofort zu unterlassen. Dies gilt auch, sollten die Taks-Richtlinien Vorgaben eines Werbenden enthalten, die diesem Vertrag – insbesondere den in § 4 (5) genannten Garantien – widersprechen. Creators Club muss in diesem sofort informiert werden.
4) Der Creator garantiert Creators Club im Rahmen dieses Vertrages und für die Durchführung aller Tasks,
- dass er zur erforderlichen Nutzung der Logos, Produkte berechtigt ist und dass er sämtliche Bestimmungen und Vorgaben der jeweiligen Task einhält;
- dass die Erstellung des Branded Contents stets im Einklang mit den guten Sitten und allen anwendbaren Gesetzen erfolgt (z.B. des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts, des Wettbewerbsrecht, des Rundfunkstaatsvertrags, des Telemediengesetzes etc).
- dass der Creator alle Bild- und Nutzungsrechte am erstellten und zur Verfügung gestellten Branded Content (Foto, Video, Audio etc.) zeitlich unbegrenzt an die Creators Club UG und das entsprechende Werbenden oder Unternehmen, welche die Task beauftragt haben, abtritt.
- Der Creator räumt Creators Club dabei insbesondere folgende Nutzungsrechte ein:
- i. Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, mithin das Recht, den Content, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung in Online-Medien, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
- ii. das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, mithin das Recht, den Content zu speichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
- iii. das Recht der öffentlichen Wiedergabe, mithin das Recht, den Content gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
- iv. das Bearbeitungsrecht, mithin das Recht den Content unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Creators selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in Online-Medien zu digitalisieren sowie
- v. das Werberecht, mithin das Recht, den Content für die kommerzielle Vermarktung von Creators Club und/oder Dritten bzw. von Produkten und/oder Dienstleistungen von Creators Club und/oder Dritten auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, insbesondere im Fernsehen, in Printmedien und auf Messeveranstaltungen zu verwenden.
- dass die angegebene Deadline zur Erstellung und Übermittlung des Contents an den Creators Club und damit den Werbenden bzw. das Unternehmen eingehalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so behält sich der Creators Club vor, die vereinbarte Vergütung für die Erstellung und Übermittlung des Contents einzubehalten
- dass der erstellte Content – auch unabhängig von § 4 (3 und 4) – stets frei von sämtlichen rassistischen, gewaltverherrlichenden oder –verharmlosenden; extremistischen, zu Straftaten oder Gesetzesverstößen aufrufenden oder anstiftenden, Leib, Leben oder Eigentum bedrohenden, gegen Personen oder Unternehmen hetzenden; persönlichkeitsverletzenden, verleumderischen, ehrverletzenden, anstößigen, pornografischen, sexistischen, Personen sexuell belästigenden, obszönen, vulgären, ekelerregenden, schockierenden sowie Alkoholkonsum am Steuer oder illegalen Drogenkonsum verharmlosenden Inhalten ist.
- keine unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.
- dass die Erstellung des Branded Contents keine absoluten Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte etc.). Insbesondere garantiert der Creator zur Nutzung sämtlicher Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Sounds, Musikwerke und –aufnahmen oder sonstiger Materialien berechtigt zu sein, die er im Rahmen einers Task für die Erstellung des Branded Contents verwendet;
- dass es keine Störung oder Störungsversuche bezüglich der einwandfreien Funktion der Plattform und besonders der durch Creators Club gibt;
- dass der Branded Content nicht erstellt wird um dem Werbenden oder Unternehmen zu schaden, insbesondere im Hinblick auf ihren guten Ruf und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit.
- dass er im Einzelfall von Creators Club freizugebender Content nach der Freigabe nicht ohne die vorherige Zustimmung von Creators Club verändert oder abgewandelt wird
- dass er keine Betrügerische Maßnahmen vorsätzlich selbst ergreift, Dritte ergreifen lässt, duldet oder ihnen sonst wie vorsätzlich Vorschub leistet.
5) Creators Club unterhält angemessene Mittel, um Betrügerischen Maßnahmen vorzubeugen. Der Creator wird Creators Club bei der Vorbeugung von Betrügerischen Maßnahmen unterstützen. „Betrügerische Maßnahmen“ beinhalten, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein:
- Jede Aktivität, die von einem Bot, Script, automatisierten Programm oder ähnlichen Programmen durchgeführt wird, um den Eindruck zu erzeugen, dass eine tatsächliche Leistung oder Content Creation geliefert wurde. Der Begriff beinhaltet des Weiteren alle Maßnahmen, die allgemein als betrügerisch oder missbräuchlich, gemäß allgemein anerkannter Prinzipien der Content Erstellung angesehen werden; wie solche, die von führenden Programmen für Affiliate-Marketing und Keyword-Advertising untersagt werden
6) Creators Club behält sich das Recht vor die den zur Verfügung gestellten Content des Creators auf Betrügerische Maßnahmen hin zu überprüfen. Eine Pflicht von Creators Club zu einer solchen Überprüfung besteht nicht.
7) Für den Fall, dass der Creator gegen die Garantien gem. § 4 (4) verstößt, hat der Creators Club das Recht
- Creator mit sofortiger Wirkung von allen Tasks auszuschließen,
- das Nutzerkonto des Creators vorübergehend zu sperren; und
- den Vertrag mit dem Creator außerordentlich fristlos zu kündigen.
8) Für den Fall, dass der Creator gegen § 4 (1 bis 6) verstößt, hat Creators Club das Recht, die vereinbarte Bezahlung bzw. Entschädigung für den betreffenden Tasks nicht auszuzahlen bzw. Erhaltene Zahlungen zurück zu fordern.
9) Der Creator hält Creators Club frei und schadlos von sämtlichen Ansprüche Dritter (inkl. des Werbenden) gegen Creators Club und den Creators Club entstehenden Kosten (inkl. erforderlicher Rechtsanwaltskosten), die auf einem Verstoß von Creator gegen die unter § 4 (4 und 5) genannten Garantien beruhen.
10) Für den Fall, dass der Creator für eine Task Produkte des Werbenden zur Verfügung gestellt werden und der Creator diese Task (i.) nicht, (ii) nicht gemäß der betreffenden Task-Richtlinien des Werbenden und/oder (iii.) unter Verstoß gegen die Garantien nach § 4 dieses Vertrages durchführt, ist der Creator verpflichtet, Creators Club den Neuwert der Produkte und die Kosten des Versands – zu erstatten sowie Creators Club eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 EUR pro Task zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; im Falle der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist eine Vertragsstrafe jedoch anzurechnen.
§ 5 Belohnungsprogramm; Vergütung und Processing Fee
1) Der Creator kann für die Teilnahme an einem Task eine erfolgsabhängige Belohnung in Form einer Vergütung gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Task-Richtlinien erwerben.
2) Die Vergütung, die dem Creator als erfolgsabhängige Belohnung zusteht, wird diesem auf seinem Nutzerkonto gutgeschrieben.
3) Die Vergütung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Creator der Creators Club UG eine Rechnung über den vereinbarten Vergütungsvertrag stellt.
4) Die Bearbeitung der Rechnungen und Auszahlung an den Creator erfolgt monatlich, jedoch aus Rationalisierungsgründen nur wenn der monetäre Wert einen Mindestbetrag von 50,00 € erreicht. Wird der Mindestbetrag nicht erreicht verbleibt die Vergütungssumme auf dem Nutzerkonto bis der Mindestbetrag durch das Abschließen eines weiteren Task erreicht ist. Nicht ausgezahlte Vergütungen sind für 18 Monate gültig und verfallen, wenn bis dahin der auszahlfähige Mindestbetrag nicht erreicht wurde.
5) Die Auszahlung an den Creator erfolgt in Euro.
6) Auszahlungen an den Creator für einen Kalendermonat erfolgen jeweils bis zum 15. des Folgemonats mittels der von dem Creator im Nutzerkonto oder in der Rechnung hinterlegten Auszahlungsmethode (z.Zt. PayPal oder Überweisung).
7) Für jede durchgeführte Auszahlung an den Creator erhebt Creators Club eine Processing Fee. Die Processing Fee beläuft sich der Höhe nach auf 5 % des jeweiligen Auszahlungsbetrages.
8) Creators Club stellt dem Creator zu jeder Auszahlung einen Zahlungsbeleg aus, der die betreffende Auszahlung an den Creator und die Processing Fee entsprechend der anwendbaren Steuergesetze wiedergibt. Der Creator stimmt zu, dass die Zahlungsbelege durch Creators Club in elektronischer Form ausgestellt werden können.
9) Der Creator wird den Zahlungsbeleg binnen vier Wochen prüfen. Wenn der Creator innerhalb dieser vier Wochen nach Erhalt des Zahlungsbelegs keinen Widerspruch einlegt, gilt der Zahlungsbeleg als akzeptiert.
10) Creator ist für seine steuerlichen Belange selbst verantwortlich. Sofern es das Gesetz verlangt, führt der Creator als Rechnungssteller anwendbare Steuern auf seiner Rechnung einzeln auf.
§ 6 Teilnahme an Eventcontent-Produktionen
1) Für den Fall, dass Creator an einer Eventcontent Produktion von Creators Club („Content-Produktion“) teilnimmt, bei der unentgeltlich Foto- oder Videomaterial des Creator („Content“) hergestellt wird, gelten die Bestimmungen aus §4 (3).
2) Soweit Creators Club dem Creator Foto- und/oder Videomaterial im Zusammenhang mit einer Content-Produktion zur Verfügung stellt, verbleiben die Nutzungsrechte hieran Creators Club.
3) Soweit bei dem Creator Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und/oder sonstige Rechte an dem Content entstehen, räumt der Creator Creators Club das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, auf Dritte übertragbare und an Dritte unterlizenzierbare Recht ein, den Content, einschließlich etwaiger Bildnisse des Creators,, mit oder ohne Nennung des Namens des Creators, in allen Medien umfassend, insbesondere für Zwecke einer kommerziellen Vermarktung von Creators Club und/oder Dritten bzw. den Produkten und/oder Dienstleistungen von Creators Club und/oder Dritten zu nutzen und zu verwerten, z.B. über Online-Medien, einschließlich (mobilem) Internet, E-Mails, Apps, Videoportalen (z.B. YouTube etc.), sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, TikTok etc.) und Blogs, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend erfolgt. Der Creator räumt Creators Club dabei insbesondere folgende Nutzungsrechte ein:
- Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, mithin das Recht, den Content, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung in Online-Medien, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
- das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, mithin das Recht, den Content zu speichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe, mithin das Recht, den Content gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
- das Bearbeitungsrecht, mithin das Recht den Content unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Creators selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in Online-Medien zu digitalisieren sowie
- das Werberecht, mithin das Recht, den Content für die kommerzielle Vermarktung von Creators Club und/oder Dritten bzw. von Produkten und/oder Dienstleistungen von Creators Club und/oder Dritten auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, insbesondere im Fernsehen, in Printmedien und auf Messeveranstaltungen zu verwenden.
- Die Einräumung der Rechte umfasst eine ausschnittsweise Nutzung des Contents und eine Nutzung in Verbindung mit anderen Werken.
- Der Creator garantiert Creators Club den Bestand der gemäß § 6 (3) eingeräumten Rechte und versichert, dass diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind. Der Creator stellt Creators Club insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche Schäden in diesem Zusammenhang, insbesondere für die notwendigen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten.
- Creators Club ist bis auf unbestimmte Zeit berechtigt, auf die (ehemalige) Kooperation in Geschäftsberichten, Chronologien, (Online-)Unternehmenspublikationen, etc. in geeigneter Form hinzuweisen.
- Die Teilnahme an der Content-Produktion von Creators Club und die von Creators Club im Einzelfall freigegebenen Nutzungen des Content sind für Creators kostenfrei. Mit der kostenfreien Teilnahme- und Nutzungsmöglichkeit gemäß Satz 1 sind sämtliche Leistungen von Creator im Rahmen der Content-Produktion (einschließlich der Rechteübertragung nach § 6 (3)) abgegolten. Eine Vergütung für die Rechtseinräumung gemäß § 6 (3) erhält der Creator darüber hinaus nicht.
§ 7 Verfügbarkeit der Plattform Gewährleistung
1) Creators Club ist bemüht, die Plattform ohne Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit von Creators Club übernommen werden. Creators Club kann die Verfügbarkeit der Plattform zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Creators Club berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Creators z.B. durch Vorabinformationen.
2) Creators Club behält sich außerdem das Recht vor, den Betrieb der Plattform für eine unbegrenzte Zeitspanne einzustellen. Creators Club wird Creator im Falle einer solchen Einstellung vorab informieren. Auf dem Nutzerkonto gutgeschriebene Vergütungen werden ausgezahlt.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
1) Der Vertrag ist für eine unbestimmte Vertragslaufzeit geschlossen.
2) Die Parteien können den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung ordentlich kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.
3) Das Recht der Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigen Gründen zu kündigen, bleibt unangetastet.
4) Ein Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht für Creators Club insbesondere, wenn Creator gegen seine Garantien gem. § 4 verstößt.
5) In Fällen, in denen Creators Club zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, hat Creators Club stets auch das Recht, laufende Task und Kampagnen des Creators zu beenden und das Nutzerkonto und den Zugang zur Plattform zunächst vorläufig zu sperren.
6) Alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung Vergütungen bzw. eine Auszahlung des Gegenwerts gem. § 5 bleiben unberührt. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte von Creators Club bleiben indes unangetastet.
7) Der Creator kann den Vertrag in Textform gegenüber Creators Club, Creators Club UG, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, E-Mail: hello@creatorsclub.world, kündigen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
8) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang zur Plattform gesperrt. Der Creator stellt die Durchführung aller Tasks und Kampagnen ein und ist zur Entfernung der Nutzerkonto Daten selbst verpflichtet. Der Creator erhält in keinem Fall Vergütungen für nach Beendigung des Vertrags durchgeführte Tasks oder Kampagnen.
9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung behält Creators Club sich das Recht vor, Creator dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Der Creator ist in diesem Fall nicht zur Neu-Registrierung berechtigt.
§ 9 Funktionsumfang und -gewährleistung
Creators Club gewährt dem Creator unter diesem Vertrag Zugang zur Plattform in ihrem jeweiligen Zustand und Funktionsumfang. Der Creator hat keinen Anspruch auf einen bestimmten vorhandenen oder zu erreichenden Zustand oder Funktionsumfang. Creators Club behält sich insbesondere vor, die angebotene Plattform den Möglichkeiten und Anforderungen eines fortschreitenden Standes der Technik und einem wechselnden Angebot an Task und Kampagnen Modellen entsprechend laufend anzupassen.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Creators Club schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Creators regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Creators Club.
§ 11 Datenschutz
Für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Creators durch Creators Club gilt die Datenschutzerklärung von Creators Club. Die aktuelle Fassung ist auf der Webseite von Creators Club www.creatorsclub.world abrufbar.
§ 12 Vertraulichkeit
1) Alle dem Creator mitgeteilten bzw. ihm zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Creators Club oder dem Werbenden bzw. dem Unternehmen, der Inhalt und die Ergebnisse der Zusammenarbeit (insbesondere, jedoch nicht abschließend, Informationen über Art und Inhalt der Task oder Kampagne sowie die bereitgestellten Werbematerialien und beworbenen Produkte) sowie sonstige ggfs. mit einem Vertraulichkeitsvermerk gekennzeichnete oder vernünftigerweise als vertraulich erkennbare Informationen (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“ genannt) unterliegen einer Geheimhaltungsverpflichtung von Creator.
2) Der Creator verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann einzuhalten und die vertraulichen Informationen nur im Rahmen der Zusammenarbeit bzw. gemäß der Task und Kampagnen-Richtlinien zu verwenden. Die vorstehende Verpflichtung gilt über das Ende dieser Vereinbarung hinaus.
3) Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich:
- dem Creator vor der Mitteilung bereits bekannt waren, oder
- der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
- der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Creators bekannt oder allgemein zugänglich werden und an deren Vertraulichkeit Creators Club und Werbender kein Interesse mehr besitzen, oder
- von Creator aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften offenzulegen sind, wobei der Creator in einem solchen Fall Creators Club unverzüglich schriftlich hierüber informieren und für die Wahrung der vertraulichen Behandlung im größtmöglichen Umfang Sorge tragen wird.
- Die Beweislast für das Vorliegen der genannten Ausnahmen obliegt dem Creator.
§ 13 Referenzwerbung
Sofern es sich bei dem Creator um ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, räumt er Creators Club das Recht ein, branchenüblich auf die bestehende Zusammenarbeit mit Creator hinzuweisen, insbesondere in Werbematerialien und auf der Creators Club-Webseite. Der Creator kann solcher Referenzwerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 14 Nichtumgehung
1) Der Creator verpflichtet sich, es während des Zeitraums dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Ende, zu unterlassen, Creators Club zu umgehen, indem er Werbenden bzw. Unternehmen direkt kontaktiert, die mit Creators Club arbeiten und solche Content Leistunge, die er auf Creators Club angeboten hat, direkt anzubieten oder zu erbringen.
2) Der Creator ist im Fall des schuldhaften Verstoßes gegen seine Verpflichtung zur Nichtumgehung aus § 15 (1) schadensersatzpflichtig.
3) Für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Nichtumgehung hat der Creator eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe bemisst sich nach 200% aller Auszahlungsbeträge, die Creator von Creators Club in den 12 Monaten vor dem Verstoß für Tasks und Kampagnen erhalten hat. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens bleibt der Creator unbenommen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und ggfs. eines Unterlassungsanspruchs für die Zukunft durch Creators Club ist dadurch nicht ausgeschlossen.
4) Die Regelungen in § 15 (1) bis §15 (3) finden keine Anwendung, wenn der Creator nachweisen kann, dass er für den betreffenden Werbenden bzw. Unternehmen bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung unabhängig von Creators Club entsprechende Content Creation Leistungen erbracht hat.
§ 15 Übertragung an Dritte
1) Creators Club ist berechtigt, Zahlungsansprüche gegen den Creator sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Creator ohne Zustimmung von Creatorn auf Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Creator berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
2) Der Creator darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne Genehmigung von Creators Club an Dritte übertragen; hiervon ausgenommen sind eventuelle Zahlungsansprüche von Creatorn (z.B. Schadensersatzansprüche).
§ 16 Änderungen dieser AGBs
1) Creators Club behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb der angebotenen Plattform ändern, einzelne Funktionalitäten von Creators Club überarbeitet oder erweitert werden oder die AGB Regelungslücken aufweisen, es sei denn, dass dies für den Creator nicht zumutbar ist.
2) Creators Club wird den Creator über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Creator den neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach einer solchen Benachrichtigung, kommen die Parteien dahingehend überein, dass die geänderten AGB Vertragsbestandteil werden. Creators Club wird den Creator in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Creator den neuen AGB, so hat Creators Club das Recht, den Nutzungsvertrag mit Creator fristlos zu kündigen.
§ 17 Sonstiges
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Creator eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Geschäftssitz von Creators Club, zur Zeit Berlin. Dasselbe gilt, wenn Creator Kaufmann ist und das Geschäft für ihn ein Handelsgeschäft ist. Creators Club ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung des Kaufmanns, des Sitzes der juristischen Person oder des Sitzes der Behörde zu klagen.